1. Allgemeines 1.1 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und JASSU-REISEN regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den folgenden Allgemeinen Reisebedingungen. Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingung an.
1.2 Im Gegensatz zu Pauschalreisen schließt der Kunde als Selbstfahrer mit JASSU-REISEN keinen Reiseveranstaltervertrag ab, sondern einen Vertrag über die Vermittlung eines Mietobjektes in Griechenland (Ferienhaus-Vermittlungsvertrag). JASSU-REISEN ist lediglich Vermittler zwischen dem Wohnungseigentümer (oder dessen Beauftragter) als Vermieter und dem Kunden als Mieter. Die einzeln vermittelten Dienstleistungen werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt und auch separat mit den einzelnen Leistungsträgern abgerechnet.
1.3 Werden Dienstleistungen getrennt in Rechnung gestellt, so ist der Preis der jeweiligen Einzelleistung als Bezugsgröße für etwaige Ansprüche aus §§ 651 d ff. BGB maßgebend.
2. Abschluss des Reisevertrages 2.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde JASSU-REISEN den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung auf Prospektgrundlage oder Internetdarstellung und die ergänzenden Informationen von JASSU-REISEN für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.2 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt JASSU-REISEN den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.
2.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von JASSU-REISEN zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird JASSU-REISEN dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist JASSU-REISEN nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor dem Reisebeginn erfolgt.
2.5 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von JASSU-REISEN vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von JASSU-REISEN vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist JASSU-REISEN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2.6 Die Korrektur von Irrtümern (z. B. Druck- oder Rechenfehlern, etc.) bleibt vorbehalten. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von JASSU-REISEN bestätigt werden.
3. Vertragsbedingungen für vermittelte Fremdleistungen 3.1 JASSU-REISEN vermittelt eine Vielzahl von Fremdleistungen, die im Katalog als solche gekennzeichnet sind, z. B. Ferienhäuser, Flugbuchungen, Fährschiffpassagen, Mietwagen, Taxitransfer, etc. Es gelten insoweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. JASSU-REISEN wird in dessen Namen als Reisebüro tätig und ist inkassoberechtigt.
3.2 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem ausführenden Leistungsträger den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Leistungsträger zustande. Der Kunde erhält eine Buchungsbestätigung, die neben dem Namen der angemeldeten Person den Ort und den Tag des Beginns und des Endes der Reise angibt sowie die gebuchte Leistung bezeichnet und den genannten Reisepreis nennt.
3.3 Bei einer späteren Stornierung der betreffenden Leistungen gelten die Stornogebühren des jeweiligen Leistungsträgers, die den dortigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnommen werden können.
4. Bezahlung 4.1 JASSU-REISEN darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig und ist ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
4.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde 75,00 € nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
4.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist JASSU-REISEN berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7.2 – 7.7 zu belasten.
5. Leistungen 5.1 Die von JASSU-REISEN geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objektes in dem Zustand und der Ausstattung, wie es sich aus dem Katalog oder der Internetdarstellung ergibt, nach Maßgabe aller dortigen Hinweise und Erläuterungen bzw. der Objektbeschreibung und eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise oder Vereinbarungen im Vertragsexemplar.
5.2 Von der Leistungspflicht nicht umfasst sind alle Umstände, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objektes, Strand und Ortsverhältnisse des Ferienortes, soweit nicht diesbezüglich Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten von JASSU-REISEN bestehen.
6. Leistungs- und Preisänderungen 6.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von JASSU-REISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
6.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
6.3 JASSU-REISEN ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
6.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Vertragspartner in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von JASSU-REISEN über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
7. Rücktritt/ Kündigung/ Umbuchung/ Ersatzperson 7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber JASSU-REISEN unter der am Ende der Allgemeinen Reisebedingungen stehenden Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert JASSU-REISEN den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann JASSU-REISEN, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihrer Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
7.3 JASSU-REISEN hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
a) Bis zum 61. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
b) Vom 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
c) Vom 34 bis 2 Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
d) Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
7.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen JASSU-REISEN nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
7.5 JASSU-REISEN behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist JASSU-REISEN verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und in einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.6 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung/Rechnung von JASSU-REISEN angeboten. Die Versicherung ist sofort bei Buchung abschließbar, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt durch Zahlung der ausgewiesenen Prämie an JASSU-REISEN. Liegen zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach der Buchung erfolgen. Nach Zahlungseingang der Prämie übersendet JASSU-REISEN eine entsprechende Police – wenn nicht ausdrücklich anders vom Kunden gewünscht – mit den Reiseunterlagen nach Restzahlung der bestätigten Reiseleistungen.
7.7 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantrittes oder der Unterkunft (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann JASSU-REISEN ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 30,00 € erheben.
7.8 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziff. 7.2 bis 7.5 zu den Bedingungen unter gleichzeitiger neuer Anmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Änderungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.9 JASSU-REISEN kann in den folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist;
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei oder nach Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Kündigt JASSU-REISEN den Reisevertrag nach a) verfällt der Reisepreis. Tritt JASSU-REISEN gemäß b) vom Reisevertrag zurück, so werden dem Kunden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt JASSU-REISEN den Vertrag nach b) nach Reisebeginn, so erhält der Kunde vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von JASSU-REISEN entspricht.
8. Gewährleistung/ Haftung 8.1 JASSU-REISEN vermittelt die Buchung des Kunden an den Vermieter des Ferienhauses oder Appartements. Die Beschreibung des Ferienhauses in dem Katalog und die von JASSU darauf bezugnehmende mündliche eventuelle telefonische Buchungsberatung schildert dem Kunden das Ferienquartier in dem Zustand, in dem JASSU-REISEN es bei dem letzten Besuch vorgefunden hat. JASSU-REISEN steht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes ein für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) die sorgfältige Überwachung der Leistungsträger;
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller im Reiseprospekt angegebenen Reiseleistungen, sofern keine Änderungen der Prospektangaben erklärt worden sind;
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
8.2 JASSU-REISEN haftet nicht
a) in Fällen höherer Gewalt wie Krieg, Bürgerkrieg, Feuer, Wasser, Seuche, Streik, Ungezieferplage, hoheitlicher Anordnung, Ölpest, Kernenergie, Strand- und Algenverschmutzung, etc.;
b) für Störungen in der Energieversorgung;
c) für örtliche Gegebenheiten, die nicht das Ferienhaus oder Appartement selbst betreffen oder Beeinträchtigungen aus der Umgebung, die für JASSU-REISEN nicht vorhersehbar sind, z. B. durch Nachbarn verursachter Lärm, nachträglich eingerichtete, JASSU-REISEN nicht bekannte, Baumaßnahmen, nachträgliche behördliche Badeverbote.
8.3 Sollte der Kunde wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben oder wird eine Vertragsleistung nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Kunde verpflichtet, Beanstandungen und nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen unverzüglich gegenüber JASSU-REISEN GmbH, Adrianstraße 107, D-53227 Bonn, Tel.: +49 (0) 228/92626-0; Fax: +49 (0) 228/92626-32, durch Telegramm, Telefax oder telefonisch, anzuzeigen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und ggf. die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen. Sollte das Telefon nicht besetzt sein, ist der Kunde verpflichtet, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
8.4 Kommt der Kunde schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Unterlässt der Kunde die Mängelrüge vor Ort schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Hausbesitzer, Schlüsselbesitzer, Agenturen, etc. haben weder die Funktion einer Reiseleitung, noch sind sie Vertreter von JASSU-REISEN, noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen.
8.5 Wird die Reise in Folge eines rechtzeitig gerügten Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet JASSU-REISEN innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist, kann der Kunde im Eigeninteresse, am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9. Haftung/ Verjährung 9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber JASSU-REISEN GmbH, Adrianstraße 107, D-53227 Bonn, schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden war. Die Ausschlussfrist gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
9.2 Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c – 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und JASSU-REISEN Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzungen der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.
9.3 Die vertragliche Haftung von JASSU-REISEN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit JASSU-REISEN für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.4 Für alle gegen JASSU-REISEN gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet JASSU-REISEN bei Personenschäden bis 76.693,00 €, bei Sachschäden bis 4.100,00 €; übersteigt der 3-fache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und je Reise. In diesem Zusammenhang empfiehlt JASSU-REISEN den Abschluss eines Komplettversicherungsschutzes.
9.5 Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden sowie der Reiseteilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag, gleich aus welchem Grunde, an Dritte, auch den Ehegatten, ist ebenso ausgeschlossen, wie deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
9.6 Die Haftung von JASSU-REISEN ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Abkommen oder auf seuchenberuhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf den von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, die Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10. Pass-/ Visa- und Gesundheitsvorschriften 10.1 JASSU-REISEN wird Staatsangehörige eines Staates der europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
10.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn JASSU-REISEN ihn unzureichend oder falsch informiert hat.
11. Schlussbestimmungen 11.1 Alle Angaben in den JASSU-REISEN-Katalogen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Kataloge entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck-, Darstellungs- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Mit der Veröffentlichung neuer Kataloge verlieren die früheren Kataloge von JASSU-REISEN über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
11.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und JASSU-REISEN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen JASSU-REISEN im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewandt wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.4 Der Kunde kann JASSU-REISEN nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechtes oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von JASSU-REISEN vereinbart.
Stand April 2012
JASSU-REISEN GmbH, Adrianstraße 107, 53227 Bonn
Telefon: +49 (0) 228/92626-0, Fax: +49 (0) 228/92626-23
E-Mail: info@jassu.de, Internet: www.jassu.de
Geschäftsführer: Jan Hürter/ Ulrich Hürter
Handelsregister-Nr.: Amtsgericht Bonn HRB 13663
Umsatzsteueridentifikations-Nr.: DE 122114496
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